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So erhalten Sie Ihre Abdruckgenehmigung!
Sämtliche Publikationen des Schnäddi & Höppi Verlages, Schweiz sind urheberrechtlich geschützt. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Rechteinhaber, wenn Sie Passagen aus einem unserer Titel abdrucken möchten.
Sämtliche an Schnäddi & Höppi Verlag, Schweiz gerichteten Anfragen müssen schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail erfolgen. Leider können wir Abdruckgenehmigungen nicht mündlich erteilen. Eilanfragen können nicht bevorzugt bearbeitet werden.
So lange dauert die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage!
Da viele Anfragen umfangreiche Recherchearbeiten erfordern, stellen Sie Ihre Anfrage bitte so frühzeitig wie möglich. Es dauert in der Regel ca. vier Wochen, bis Sie eine schriftliche Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.
So stellen Sie Ihre Anfrage für Abdruckgenehmigungen:
- Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um das betreffende Buch durchzusehen, insbesondere die Urheberrechtshinweise und Danksagungen.
- Bei Anfragen nach Bildrechten, Abbildungen und Illustrationen kann Ihnen der Bildnachweis Informationen über evtl. Rechteinhaber geben.
Wir benötigen folgende Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anfrage:
- Titel und Autor des Buches, aus dem Sie eine Abdruckgenehmigung anfragen,
- ISBN-InternationalStandardBookNumber (erscheint auf der Umschlagseite über dem Barcode),
- genaue Angabe des Textes, den Sie abdrucken möchten. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage den abzudruckenden Text in Kopie bei, unter Angabe der Seitenzahlen, auf denen der Text in unserem Titel erscheint,
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Formular (siehe linke Seite) für Ihre persönliche Abdruckanfrage erstellt, das Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und per Post, Fax oder E-Mail an uns weiterleiten. Danach erhalten Sie den Vertrag für Ihren Abdruck zur Gegenzeichnung.
Ihre Abdruckanfrage richten Sie an:
Schnäddi & Höppi Verlag Schweiz
Lizenzen
Frau Christine Grossenbacher
Tösstalstrasse 99
CH-8400 Winterthur
christine.grossenbacher@schnaeddiundhoeppi.ch |
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